Abgleitet aus unserer Mission übernehmen wir bei Hochland Verantwortung für unser geschäftliches Handeln, und stehen für einen respektvollen Umgang mit Menschen und unserer Umwelt. Diese Verantwortung erwarten wir auch von unseren Lieferanten entlang unserer gesamten Lieferkette.
Im Zuge des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt (LkSG), welches einen gesetzlichen Rahmen für Sorgfaltspflichten eines Unternehmens in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutzbelange regelt, hat Hochland eine Grundsatzerklärung veröffentlicht. Neben der Grundsatzerklärung, die Informationen zu unserem Umgang mit den Sorgfaltspflichten aufführt, können Beschwerden gemäß LkSG über unser Hinweisgebersystem TELL US! abgegeben werden, das als Beschwerdeverfahren dient.
Weitere Dokumente
Grundsatzerklärung
Hier finden Sie unsere Grundsatzerklärung.
Verfahrensordnung
Hier finden Sie unsere Verfahrensordnung.